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Wein-Glossar
Der ultimative
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Norbert Tischelmayer
und Utz Graafmann
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I. Allgemeines
a) Die Verkäuferin liefert nur zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen.  Abweichende Bedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn sie der Verkäuferin später zugegangen sind und diese ihnen nicht widersprochen hat.
b) Mit Erscheinen der jeweils neuen Preisliste verliert die vorherige ihre Gütligkeit.
c) Abbildungen von Flaschen oder Etiketten dokumentieren nur das Aussehen. Für den Jahrgang oder des Ausbaus( trocken, feinherb, halbtrocken etc.) sind diese nicht relevant.
d) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Tuttlingen.
II. Angebote
Alle Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Für die Lieferung ist die Auftragsbestätigung der Verkäuferin maßgeblich.
III. Zahlungsbedingungen
a) Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, es sei denn einzelne Angebote an Firmen oder Gewerbetreibende sind ausdrücklich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
b) Die Preise gelten ab Lager Tuttlingen und schließen Verladung, Verpackung, Frachtkosten, Versicherungen und ähnliche Leistungen nicht mit ein.
c) Der Kaufpreis ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin auf einem unserer Bankkonten eingehend zu leisten. Ungerechtfertigte Abzüge werden zurückverlangt. Zahlt der Käufer 2 Wochen nach Ablauf des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels nicht, ist die Verkäuferin berechtigt, ohne Mahnung oder Nachfristsetzung vom Vertrage zurückzutreten und Schadensersatz wegen nicht Erfüllung zu verlangen.
d) Ist der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungspflichten zu einem erheblichen Teil aus einem von ihm zu vertretenden Grund mit mehr als 2 Wochen im Verzug, so wird die gesamte Forderung fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen oder Ratenzahlungen vereinbart wurden, sofern keine Verbraucherschutzbestimmungen des BGB entgegenstehen. Während des Verzuges ist die ausstehende Forderung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu verzinsen. Die Verkäuferin kann einen höheren und der Käufer im Anwendungsbereich der Verbraucherschutzvorschriften des BGB einen niedrigeren Schaden nachweisen.
e) Beanstandungen der Rechnungen müssen in schriftlicher Form und innerhalb 8 Tagen nach deren Zugang erfolgen.
f) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der Verkäuferin bestrittener, nicht rechtskräftiger Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft.
IV. Lieferung
a) Bei Verbrauchern gilt § 446 BGB. Außer im Falle der Lieferung geht die Gefahr mit der Absendung der Ware, auch bei teilweiser Lieferung aus dem Lager auf den Käufer über. Dies gilt auch, wenn der Transport durch eigene Fahrzeuge und eigenes Personal des Verkäufers durchgeführt wird. Transportschäden sind in jedem Fall unverzüglich der Verkäuferin schriftlich anzuzeigen.
b) Eine Transportversicherung kann auf Wunsch des Käufers, auf seine Kosten abgeschlossen werden.
c) Die Versandkosten trägt der Käufer. Ab einem Lieferwert von € 150,00 im Einzelfall erfolgt die Lieferung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland frei Haus. Darunter berechnen wir eine Handlingspauschale von € 7,00 bis 12 Flaschen und     € 14,00 von 13 - 24 Flaschen. Inselzustellungen werden grundsätzlich zu Selbstkosten zzgl. Mwst. weiter berechnet.            Frei-Haus-Angebote können versandkostenmäßig mit anderen Bestellungen nicht kombiniert werden. Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Käufer alle zusätzlichen Kosten, wie Bankspesen und Überweisungsgebühren.
d) Die von der Verkäuferin genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Wird eine Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist können beide Vertragsparteien durch schriftliche Erklärung vom Vertrage zurücktreten. Sofern eine Verletzung von Leib, Leben, Gesundheit oder einer Kardinalpflicht vorliegt, sind Schadensersatzansprüche, außer in Fällen des groben Verschuldens durch die Verkäuferin oder eines Erfüllungsgehilfen, ausgeschlossen.
e) "Fälle höherer Gewalt - als solche gelten Vorkommnisse und Umstände, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht." Vorstehendes gilt auch im Falle der Nichtlieferung von Subskriptionsware, sofern die Verkäuferin dies nicht zu verantworten hat.
f) Bei Lieferung auf Abruf hat der Käufer innerhalb von 2 Wochen gerechnet vom Vertragsabschluß, die Kaufgegenstände abzurufen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Käufer unbeschadet der Geltendmachung der tatsächlich entstanden Kosten ohne Nachweis an die Verkäuferin Lagergebühren in Höhe von 3% des Gesamtkaufpreises monatlich zu zahlen, mindestens jedoch € 25,00 pro Monat. Der Käufer hat das Recht nachzuweisen, dass die Kosten der Verkäuferin geringer sind als die vorstehende Pauschale.
g) Die Verkäuferin ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Alltagsweinen bis zu € 15,00 je Flasche ist die Verkäuferin berechtigt, bei Ausverkauf des Vorjahrgangs den Nachfolgejahrgang des selben Weins ohne Nachricht zu liefern.
h) Eine Abholung der Weine ist in Tuttlingen nach vorheriger Absprache möglich, wobei keine Skonti oder Rabatte gewährt werden.
V. Eigentumsvorbehalt
a) Die an gewerbliche Wiederverkäufer verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer, insbesondere der Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten sowie etwaiger Forderungen aus sonstigen Verträgen, und bei Zahlung mit Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung Eigentum der Verkäuferin, auch wenn Forderungen aus sonstigen Verträgen erst nach Lieferung entstanden sind. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung deer jeweiligen Saldoforderungen der Verkäuferin.
b) Die an Letztverbraucher verkauften Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer, insbesondere der Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenkosten und bei Zahlung mit Wechsel oder Scheck bis zu deren Einlösung Eigentum der Verkäuferin.
c) Falls die Verkäuferin durch Eigentumsvorbehalt (vgl. Buchst. A bzw. b) eine Übersicherung erhält, ist sie bereit, die Sicherheit auf 120% der Höhe ihrer Forderung zu beschränken.
d) Im Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände tritt der gewerblich handelnde Käufer vorweg an die Verkäuferin die ihm zustehenden Forderungen aus dem Vertrag ab. "Der Käufer ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder der Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
e) Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er die Verkäuferin unverzüglich davon zu benachrichtigen.
f) Der Käufer hat der Verkäuferin freien Zutritt zu den von ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen zu gewähren.
g) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Ware durch die Verkäuferin gelten nicht als Rücktritt vom Vertrage. sofern nicht die Verbraucherschutzvorschriften des BGB Anwendung finden.
VI. Gewährleistung
a) Gemäß internationalen Gepflogenheiten gewährt die Verkäuferin keinen Ersatz für korkgeschädigte Weine. Weinsteinausscheidungen sind kein Mangel sondern ein Qualitätsmerkmal.
b) Die Verkäuferin haftet auch nicht für sonst schadhafte Weine. Füllniveau und Flaschenzustand können vor Verkauf erfragt werden.
c) Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Verkäuferin die Lieferung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird. Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, es sei denn, die Verkäuferin oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen haben grob fahrlässig gehandelt, eine Kardinalpflicht verletzt oder das eine Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit vorliegt.
VII. Jugenschutz/Mindestalter
Der Verkauf von Alkohol an Personen unter 18 Jahren ist nicht gestattet. Mit dem Akzeptieren der AGB's und durch die Angabe Ihres Geburtsdatums bestätigen Sie, daß Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind. Der Kunde stellt sicher, dass nur er oder eine von ihm zur Annahme der Lieferung ermächtigte volljährige Person die Lieferung entgegen nimmt. Der Kunde befreit das Weinhaus LES BONS VINS von Ansprüchen Dritter, die dem Weinhaus LES BONS VINS aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtung des Kunden erwachsen.
VIII. Rückgabeoption
Rückgaberecht

a) Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben.
b) Die Rückgabefrist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware können Sie die Rückgabe auch durch Rückgabeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Ab einem Warenwert von Euro 45,00 erfolgt die Rücknahme auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Weinhaus LES BONS VINS, Rudolf-Diesel-Str. 14, 78532 Tuttlingen.
Rückgabefolgen
a) Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. im Übrigen kann der Käufer die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht als Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterläßt, was den Wert der Ware beeinträchtigt.


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07
9,65 EUR
12,87 EUR pro Liter
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08
9,95 EUR
13,27 EUR pro Liter
incl. 19 % MWST. exkl.
09
15,90 EUR
21,20 EUR pro Liter
incl. 19 % MWST. exkl.
10
95,00 EUR
126,67 EUR pro Liter
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